
Gendiagnostikgesetz: Bundestag schränkt Gentests ein
Artikel | 24.04.2009 13:00 Uhr

Nach dem neuen Gendiagnostikgesetz sind heimliche Vaterschaftstests verboten und werden mit bis zu 5000 Euro bestraft
Foto: dpa
Foto: dpa
Ziel ist es, die Chancen, die die Gendiagnostik der Medizin bietet, zu nutzen, zugleich aber Missbrauch der brisanten Daten etwa durch Versicherungen oder Arbeitgeber zu verhindern.
Heimliche Vaterschaftstests werden mit bis zu 5000 Euro bestraft. Babys können vor der Geburt zwar aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht, weil Eltern Aufschluss über Geschlecht und mögliche Eigenschaften haben wollen. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gen-Untersuchungen verlangen. Ausnahmen sind nur bei extrem hohen Versicherungssummen zulässig. Gen-Untersuchungen sollen nur mit Einwilligung des Patienten und ausschließlich von einem Arzt vorgenommen werden dürfen.
Die 300 000 Tests pro Jahr sind nicht immer hilfreich. Schwierig kann es werden, wenn man ein künftiges Leiden erkennen, es aber nicht heilen kann. Nur wenige Krankheiten können wie das Nervenleiden Chorea Huntington klar vorhergesagt werden. Oft kann durch einen Gentest nur ein erhöhtes Risiko etwa für Krebs erkannt werden. Dies kann dann das Leben erheblich erschweren.
Um die letzten Details des Gesetzes, das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, war zwischen Union und SPD monatelang gerungen worden.
Bundesministerium für Gesundheit: www.bmg.bund.de
Weitere Artikel:
11.02.2010 | Artikel
19.01.2010 | Artikel
04.01.2010 | Artikel
23.11.2009 | Artikel
12.10.2009 | Artikel
12.05.2009 | Artikel
23.04.2009 | Artikel
14.04.2009 | Artikel
23.03.2009 | Artikel
