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Kliniken müssen bestimmte Zahl an Frühchen betreuen

Frühchen von unter 1250 Gramm Gewicht dürfen nur noch von Kliniken betreut werden, wenn diese pro Jahr mindestens zwölf solcher Kinder versorgen
Foto: dpa
Frühchen von unter 1250 Gramm Gewicht dürfen nur noch von Kliniken betreut werden, wenn diese pro Jahr mindestens zwölf solcher Kinder versorgen
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Sehr kleine Frühgeborene dürfen nur noch in Kliniken versorgt werden, die solche Kinder öfter betreuen. Seit 1. April ist eine entsprechende Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft.

Das sagt Prof. Christian Poets, Vorsitzender der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI) in Homburg. Fortan dürften Kliniken nur noch dann Kinder unter 1250 Gramm Gewicht betreuen, wenn sie mindestens zwölf solcher Kinder im Jahr versorgen.

Darüber hinaus seien die Strukturanforderungen noch einmal verändert worden. Zu diesen Anforderungen gehöre beispielsweise, dass die Klinik eine Kinderchirurgie vorweisen muss, erläuterte Poets, der am Universitätsklinikum Tübingen arbeitet. Mit der Vorgabe, dass eine bestimmte Zahl an Kindern pro Jahr versorgt werden muss, solle eine Routine bei der Behandlung ermöglicht werden. "Die Versorgung von so kleinen Frühgeborenen ist ein sehr fragiler Prozess. Dafür ist eine gewisse Erfahrung wichtig. Man muss das regelmäßig machen." Die GNPI fordere sogar, dass Kliniken mindestens 50 solcher Kinder pro Jahr betreuen.

Gibt es Anzeichen für eine Frühgeburt, sollten sich Mütter sofort in ein großes Pränatalzentrum begeben, riet Prof. Poets. "Dafür bleibt in der Regel genug Zeit." Diese Zentren seien nicht nur an Universitätskliniken, sondern auch an anderen Krankenhäusern zu finden. Der Nachteil für Eltern: Sie müssen weitere Wege in Kauf nehmen, um ihr Kind zu sehen. Allerdings gehe es nur um die ersten vier bis sechs Wochen. Danach könnten viele Kinder verlegt und heimatnah versorgt werden. Außerdem böten die Kliniken häufig Zimmer für Mütter an, in denen sie nahe ihres Kindes wohnen können.