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Neues Gendiagnostikgesetz: Beratung wird zur Pflicht

DNA-Probe: Laut neuem Gendiagnostikgesetz sollen vorgeburtliche Untersuchungen auf mögliche Krankheiten im Erwachsenenalter verboten werden
Foto: dpa
DNA-Probe: Laut neuem Gendiagnostikgesetz sollen vorgeburtliche Untersuchungen auf mögliche Krankheiten im Erwachsenenalter verboten werden
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Wie viel Wissen hilft? Ist es sinnvoll zu erfahren, dass man ein erhöhtes Risiko hat, irgendwann an Krebs zu erkranken oder eine Thrombose zu bekommen? Oder führt das zu Sorgen, die das Herz und damit auch das Leben schwer machen?

Weil das schwierige Fragen sind, wurde lange an einem Gendiagnostikgesetz gefeilt, das am 24. April im Bundestag verabschiedet werden soll. Es sieht vor, dass vorgeburtliche Untersuchungen auf mögliche Krankheiten im Erwachsenenalter verboten werden. Und Erwachsene sollen sich zwar untersuchen lassen dürfen, eine vorherige Beratung wird aber Pflicht. Und das ist gut so, findet Prof. Gerhard Kruip, Direktor des Forschungsinstituts für Philosophie Hannover.

"Es gibt Leute, die sagen: 'Ich lebe besser, wenn ich nichts weiß'", sagte Kruip. "Und andere wollen es wissen, weil sie ihre Lebensplanung darauf ausrichten möchten." Aber geht das tatsächlich? Kann man ein Leben planen, wenn doch ein Unfall oder ein anderer Schicksalsschlag alles von heute auf morgen verändert? Auf der anderen Seite: Gibt es nicht sogar eine Pflicht gegenüber sich selbst, die eigene Gesundheit zu erhalten? "Philosophisch ist das umstritten", erklärte Kruip.

Seiner Ansicht nach kommt es beim Thema Vorsorge auf ein gesundes Mittelmaß an: "Die wichtigsten Risiken abzusichern und sich nicht ständig zu gefährden, ist klug." Wer aber alles im Leben absichern will, nehme sich Freiheiten.

Um für sich selbst eine Lösung zu diesen schwierigen Fragen zu finden, sei es wichtig, beraten zu werden. In einem solchen Gespräch könnten zum Beispiel Arzt und Patient vereinbaren, dass der Mediziner erst ab einer gewissen Wahrscheinlichkeit, eine Krankheit zu bekommen, auf diese hinweist. Beratung sei aber auch wichtig, um das Ergebnis einordnen zu können: "Viele können Risiken in Prozentangaben schlecht einschätzen. Ist ein Prozent Wahrscheinlichkeit viel oder wenig?", sagte Kruip, der auch Sozialethik an der katholischen Fakultät der Universität Mainz lehrt.

Noch schwieriger wird die Frage um Wissen oder Nicht-Wissen, wenn es um Kinder geht. "Kinder haben ein Recht auf Gesundheit", sagte Kruip. Und es sei Aufgabe der Eltern, dafür zu sorgen. Es gebe eindeutige Fälle: Wird beispielsweise bei Neugeborenen eine bestimmte Stoffwechselerkrankung rechtzeitig erkannt, lasse sich diese gut behandeln. Tut man nichts, gehe es den Kindern sehr schlecht. "In einem solchen Fall würde ich sogar so weit gehen, zu sagen: Es ist die Pflicht der Eltern, das Kind untersuchen zu lassen", so Kruip.

Ganz anders sehe es aber aus, wenn ein Neugeborenes auf ein Brustkrebsrisiko hin untersucht werden soll. Diese Krankheit trete erst viele Jahre später auf, eine Vorsorge im Kindesalter sei nicht möglich. Deshalb sollten Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes warten "und es selbst entscheiden lassen", riet der Experte.

Welche Untersuchungen lässt man nun vornehmen und welche nicht? Bei der Entscheidung hilft es laut Kruip, sich in die verschiedenen Möglichkeiten hineinzudenken: "Was macht es mit mir, wenn ich von einem Krankheitsrisiko weiß? Habe ich das Gefühl, dann mehr tun zu können oder verzweifel' ich?" Eine andere Frage ist: "Wie belastet mich Nicht-Wissen?" Durch diese Auseinandersetzung mit sich selbst stelle sich irgendwann eine Art Gewissheit ein, was richtig ist. "Das ist mehr als ein reines Gefühl. Man hat es durchdacht."

Bundesministerium für Gesundheit: www.bmg.bund.de