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Per Gesetz zu mehr Vorsorge

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Sachsen will über ein Gesetz die Teilnahme von Kindern an den Vorsorgeuntersuchungen U3 bis U7 verbessern. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Vorbereitung. Dieses Gesetz soll Ärzte verpflichten, von ihnen durchgeführte U-Untersuchungen an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen weiterzuleiten. Diese filtert dann die Eltern heraus, die ihre Kinder noch keinem Arzt vorgestellt haben und informiert dann die Gesundheitsbehörden.

In Sachsen ist die Beteiligung der Eltern an diesen Vorsorgeuntersuchungen mit über 90 Prozent schon sehr hoch. Die Behörden gehen aber davon aus, dass besonders Familien in problematischen Verhältnissen ihre kleinen Kinder nicht dem Arzt vorstellten und wollen diese auf diesem Weg erfassen.