
Rosa – grün – blau: Welches Rezept gibt mir mein Arzt?
Die Gesundheitsreform hat es 2004 mit sich gebracht: Rezeptfreie Arzneimittel muss der Patient im Regelfall selbst bezahlen. Nur für Kinder bis zu 12 Jahren und – in Ausnahmefällen – bei besonders schweren Krankheiten können die Kosten von der Kasse übernommen werden.
Da Ärzte auf ihre Beratung auch bei diesen nachweislich wirksamen und meist relativ nebenwirkungsarmen Medikamenten nicht verzichten wollen, stellen sie zumeist – als Merkhilfe – auch dafür ein Rezept aus.
Es ist an seiner grünen Farbe zu erkennen. Für manchen immer noch eine Überraschung, wenn es in der Apotheke dann ans Bezahlen geht.
Hier noch einmal die drei Rezepttypen:
Da Ärzte auf ihre Beratung auch bei diesen nachweislich wirksamen und meist relativ nebenwirkungsarmen Medikamenten nicht verzichten wollen, stellen sie zumeist – als Merkhilfe – auch dafür ein Rezept aus.
Es ist an seiner grünen Farbe zu erkennen. Für manchen immer noch eine Überraschung, wenn es in der Apotheke dann ans Bezahlen geht.
Hier noch einmal die drei Rezepttypen:
- Rosa Rezept: Krankenkasse übernimmt die Kosten bis auf die beim Apotheker zu entrichtende Zuzahlung .
- Blaues Rezept: Das Privatrezept, kann bei der privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung eingereicht werden.
- Grünes Rezept: Merkhilfe für Patienten und Apotheker. Der Arzt legt dar, welches rezeptfreie Arzneimittel er aus seiner Sicht empfiehlt.
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Zuletzt bearbeitet 27.02.2009 16:04 Uhr
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