
Schlechte Pflege im Krankenhaus: Schmerzensgeld möglich
Artikel | 24.03.2009 16:47 Uhr
Erleidet ein Patient durch mangelhafte Pflege in einem Krankenhaus einen Schaden, muss die Klinik unter Umständen erhebliches Schmerzensgeld zahlen.
Das geht aus einem Urteil des Münchner Landgerichts I hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist (Az.: 9 O 10239/04). In dem Fall hatte ein Sachverständiger festgestellt, dass die Klägerin nach einem Schlaganfall weder in der Klinik noch beim anschließenden Pflegeheim-Aufenthalt nach geltenden Standards gepflegt worden war.
Kurz nach dem Krankenhausaufenthalt trat bei der Siebzigjährigen jeweils ein Druckgeschwür am Steißbein und am linken Knie auf. Weitere Druckgeschwüre kamen später dazu. Fünfmal wurde die Frau deswegen operiert, schließlich musste ihr der linke Oberschenkel amputiert werden. Sie klagte auf Schmerzensgeld in Höhe von 400 000 Euro.
Nach Ansicht des Sachverständigen waren die Druckgeschwüre an Steißbein und Knie während des Klinikaufenthaltes entstanden. Ursache für die Amputation seien jedoch die später aufgetretenen Geschwüre gewesen. Weil damit das Krankenhaus für die Amputation nicht verantwortlich war, verurteilte es das Gericht zu einer Zahlung von nur 15 000 Euro.
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht: www.arge-medizinrecht.de
Das geht aus einem Urteil des Münchner Landgerichts I hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist (Az.: 9 O 10239/04). In dem Fall hatte ein Sachverständiger festgestellt, dass die Klägerin nach einem Schlaganfall weder in der Klinik noch beim anschließenden Pflegeheim-Aufenthalt nach geltenden Standards gepflegt worden war.
Kurz nach dem Krankenhausaufenthalt trat bei der Siebzigjährigen jeweils ein Druckgeschwür am Steißbein und am linken Knie auf. Weitere Druckgeschwüre kamen später dazu. Fünfmal wurde die Frau deswegen operiert, schließlich musste ihr der linke Oberschenkel amputiert werden. Sie klagte auf Schmerzensgeld in Höhe von 400 000 Euro.
Nach Ansicht des Sachverständigen waren die Druckgeschwüre an Steißbein und Knie während des Klinikaufenthaltes entstanden. Ursache für die Amputation seien jedoch die später aufgetretenen Geschwüre gewesen. Weil damit das Krankenhaus für die Amputation nicht verantwortlich war, verurteilte es das Gericht zu einer Zahlung von nur 15 000 Euro.
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht: www.arge-medizinrecht.de
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