
Was kostet mich ...?
Artikel | 12.02.2009 13:40 Uhr
Unsere Gesundheit kostet Geld. Das der Gesellschaft, über Steuern und Abgaben. Unser eigenes über Beiträge, Zuzahlungen, Zusatzleistungen.
Wir stellen für Sie in einer Liste die verallgemeinerbaren Kosten zusammen.
Fall Sie eigene Erfahrungen mit der medizinischen Preisgestaltung gemacht haben oder Hinweise zu neuen kostenpflichtigen Angeboten haben, lassen Sie es uns über das Kontaktformular wissen. Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören.
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- Zuzahlung von Arzneimitteln:
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.
Befreiung von der Zuzahlung gibt es –- für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
- wenn die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch kranken Patienten) erreicht wird;
- wenn der Preis eines Arzneimittels um 30 Prozent niedriger als der so genannte Festbetrag ist, kann die Aufnahme in die „Zuzahlungsbefreiungsliste“ erfolgen.
- Je nach Krankenkasse können so genannte Rabattarzneimittel zur Hälfte oder komplett für die jeweiligen Versicherten dieser Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.
Zuzahlungsbefreingsrechner für Arzneimittel
Zuzahlungsbefreite Arzneimttel
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