
Zweitmeinung:
Vor jeder wichtigen medizinischen Entscheidung (z.B. Operation), aber auch bei wichtigen Diagnosen (z.B. Entscheidung, ob ein Befund auf Brustkrebs hinweist oder nicht) oder Therapieempfehlungen sollte eine zweite Meinung eines (unabhängigen) Experten eingeholt werden. Beim Mammographie-Screening ist eine solche zweite Experteneinschätzung im Behandlungsprogramm vorgeschrieben.
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Zuletzt bearbeitet 31.10.2008 18:31 Uhr
